Der Beschwerdeführer erlitt dabei ein Schädelhirntrauma mit Kalottenfraktur perieto-frontal links, eine Unterkieferfraktur rechts sowie einen unfallbedingten Kreislaufstillstand mit Hypoxie/Anoxie während ca. 10 Minuten. Die ELVIA erbrachte in der Folge Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis. Mit Verfügung vom 27. November 1997 sprach die ELVIA dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente auf der Basis einer Erwerbsunfähigkeit von 80 % und mit Verfügung vom 9. Dezember 1997 eine Integritätsentschädigung auf der Basis eines Integritätsschadens von 70 % zu. Diese Verfügungen sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen.