_ vom 19. Februar 2013 nur als "knapp gegeben" betrachtet (VB 129 S. 9). Im Übrigen ergibt sich aus den Akten, dass dem Beschwerdeführer ursprünglich Amortisationsbeiträge für sein Motorfahrzeug zugesprochen worden waren, da der behandelnde Hausarzt am 10. August 2005 angegeben hatte, ersterer sei stark gehbehindert und daher auf einen Personenwagen angewiesen (vgl. VB 62 S. 1; 64). Aus dem Physiotherapie-Bericht der Rehaklinik S._____ vom 29. September 2016 geht diesbezüglich hervor, dass der Beschwerdeführer in der Folge wieder selbständig mobil wurde sowie Kampfsport betrieb und an einem "Strong- man-Run" (eine Art Hindernislauf) teilnehmen wollte (VB 172.8 S. 2).