Zudem gibt es auch Möglichkeiten, sich – etwa durch die Verwendung von Ohropax zur Dämmung als störend empfundener Geräusche – vor äusseren Reizen zu schützen. Dass der Beschwerdeführer nach eigenen Angaben im eigenen Fahrzeug weniger abgelenkt ist als in öffentlichen Verkehrsmitteln (Beschwerde S. 4), ist vorliegend insofern irrelevant, als er sich bei Bus- und Zugfahrten – anders als bei Fahrten mit seinem Auto – ohne Weiteres ablenken lassen kann, ohne dabei Gefahr zu laufen, einen Verkehrsunfall zu verursachen bzw. sich und/oder andere zu gefährden.