Der Beschwerdeführer gab damals an, er fahre mit dem Auto zur Arbeit, da die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu lange dauere (VB 129 S. 5). Dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel den Beschwerdeführer gesundheitlich belaste oder die "Reizflut" in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. an Haltestellen, an welchen er ein-, ausoder umsteigen müsste, gesundheitliche Beschwerden hervorrufen oder erheblich verstärken würde, ergibt sich daraus nicht. Zudem gibt es auch Möglichkeiten, sich – etwa durch die Verwendung von Ohropax zur Dämmung als störend empfundener Geräusche – vor äusseren Reizen zu schützen.