und führte aus, der Beschwerdeführer mache keine Kundenbesuche im eigentlichen Sinne. Er arbeite als System Engineer zwei Tage pro Woche in ihren Büroräumlichkeiten, zwei Tage bei einer Kundin in Q._____ und einen Tag bei sich zu Hause. Mit der Bestätigung vom 12. Dezember 2023 habe man zum Ausdruck bringen wollen, dass der Beschwerdeführer für den Arbeitsweg, sei es zum Firmensitz, sei es zur Kundin, auf ein Fahrzeug angewiesen sei. Er brauche bei seiner Arbeit viel Ruhe. Es werde versucht, zu vermeiden, dass er Arbeit in Gruppen erledigen müsse, da er dabei rasch ermüde und seine Konzentrationsfähigkeit leide.