Weiter dauere die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort des Beschwerdeführers zu dessen Arbeitsort mit mehrmaligem Umsteigen mindestens 1 Stunde und 37 Minuten, diejenige mit dem Auto dagegen nur 46 Minuten. Insofern wäre auch eine nichtinvalide Person unter diesen Umständen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf ein Fahrzeug angewiesen (VB 249 S. 1 f.).