3.2. Die Beschwerdegegnerin führte zur Begründung der Verweigerung weiterer Amortisationsbeiträge im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer benötige sein Fahrzeug nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch im Aussendienst für Kundenbesuche. Das Fahrzeug sei somit nicht aufgrund der Invalidität notwendig, sondern jede gesunde Person in derselben Situation benötige ebenfalls ein eigenes Auto. Weiter dauere die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort des Beschwerdeführers zu dessen Arbeitsort mit mehrmaligem Umsteigen mindestens 1 Stunde und 37 Minuten, diejenige mit dem Auto dagegen nur 46 Minuten.