1.2 Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben unter Verpflichtung der Beschwerdegegnerin zur Ausrichtung von Amortisationsbeiträgen für das Motorfahrzeug. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich MWSt." 2.2. Mit Eingabe vom 17. Juli 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme seiner Arbeitgeberin ein. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 29. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: