1. Der 1977 geborene Beschwerdeführer erlitt am 3. Dezember 1991 einen Hirnschlag mit Halbseitenlähmung und bezog in der Folge respektive bezieht deswegen diverse Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Unter anderem wurden dem Beschwerdeführer wiederholt jährliche Amortisationsbeiträge für Motorfahrzeuge gewährt, zuletzt mit Mitteilung vom 12. März 2019 für den Zeitraum vom 1. März 2019 bis 28. Februar 2024. Am 12. Dezember 2023 liess er die Zusprache weiterer Amortisationsbeiträge beantragen.