4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, er habe keine Meldepflichtverletzung begangen (vgl. Beschwerde S. 4). Seine Eltern würden jedes Jahr mit ihm nach Q._____ reisen. Das Verweilen am Meer trage dazu bei, dass er viel ruhiger sei und der Umgang mit ihm einfacher. Die Meeresluft und nicht zuletzt ein Tapetenwechsel aus der gewöhnlichen Umgebung und das Wiedersehen der Verwandten seien für sein allgemeines Wohlergehen unabdingbar. Zudem sei sein Onkel am 14. Mai 2023 -7-