3.4. Mit Schreiben vom 19. April 2024 führte die Mutter des Beschwerdeführers betreffend die Aufhebung der Hilflosenentschädigung des Beschwerdeführers aus, sie hätten nicht gewusst, dass sie sich als Familie nicht länger als drei Monate im Ausland aufhalten sollten, um weiter die Hilflosenentschädigung zu erhalten. Der Hauptgrund, warum dies vorgekommen sei, sei, dass der Beschwerdeführer gerne am Meer weile und dadurch viel ruhiger sei. Es vereinfache den Umgang mit dem Beschwerdeführer enorm. Während dieses Aufenthaltes habe der Beschwerdeführer wöchentlich eine spezielle Bewegungstherapie gemacht. Leider sei während ihres Aufenthalts der Bruder ihres Mannes verstorben.