Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten (Verfügung vom 28. Mai 2024) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Dem 1987 geborenen Beschwerdeführer wurden durch die Beschwerdegegnerin auf entsprechende Anmeldungen hin mit Verfügung vom 18. August 2004 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2004 eine Hilflosenentschädigung bei Hilflosigkeit schweren Grades und mit Verfügung vom 10. August 2005 mit Wirkung ab dem 1. August 2005 eine ganze ausserordentliche Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zugesprochen.