beiträge zu Recht, denn selbst die Verneinung eines Anspruches auf Amortisationsbeiträge für ein Automobil im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit hätte aufgrund der isolierten Betrachtung der Erwerbstätigkeit und des Haushalts nichts daran geändert. Auf Weiterungen zur selbständigen Erwerbstätigkeit der Beschwerdeführerin ist demnach zu verzichten.