"1. Es sei die angefochtene Verfügung aufzuheben unter Verpflichtung der Beschwerdegegnerin zur weiteren Ausrichtung von Amortisationsbeiträgen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich MWSt." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: