Seither sprach ihr die Beschwerdegegnerin diverse Leistungen der IV wie Übernahme der Kosten für alle notwendigen medizinischen Massnahmen wegen Geburtsgebrechen Ziffer 176 gemäss Tarif BSV (heute Ziff. 177 der Verordnung des EDI über Geburtsgebrechen [GgV-EDI]), Beiträge an hilflose Minderjährige wegen Hilflosigkeit mittleren Grades, berufliche Massnahmen, Hilfsmittel sowie eine Viertelsrente zu.