4.2.5. In ihrem mit der Eingabe des Beschwerdeführers vom 27. August 2024 eingereichten Bericht vom 22. August 2024 hielt die behandelnde Psychiaterin des Beschwerdeführers Dr. med. C._____, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, unter anderem fest, der Schulbesuch sei für den Beschwerdeführer schon länger erschwert bzw. eine Belastung. Anfangs Primarschule habe er den Schulweg allein bestreiten können – wenn auch unter Kontrolle der Mutter, wie im Abklärungsbericht vom 29. Februar 2024 beschrieben. Seit Ende Februar sei dies nicht mehr möglich. Die Morgensituation sei seither erheblich belastet.