4.2.4. Im der Eingabe des Beschwerdeführers vom 26. August 2024 beigelegten Kurzbericht von dessen Klassenlehrerinnen vom 24. Juni 2024 wurde angeführt, dass sich die Gesamtsituation des Beschwerdeführers seit Februar 2024 massiv verschlechtert habe, sodass er den Schulunterricht kaum oder gar nicht mehr besuche. -7-