Abklärungsbericht vom 29. Februar 2024 erwähnt, habe der Beschwerdeführer den Schulweg zwar allein bzw. mit anderen Kindern bestritten, habe dabei aber von der Mutter versteckt überwacht werden müssen. Auch zu Hause könne er nie allein gelassen werden, weil er sonst in Panik gerate (Beschwerde, Ziff. II. 11.). Seit Ende Februar 2024 habe der Hilfsbedarf zudem erheblich zugenommen, weil er nach mehreren Unfällen wieder täglich in die Schule begleitet werden müsse und jede Woche mehrere Tage in der Schule fehle. Ab diesem Zeitpunkt bestehe auch ein Bedarf an dauernder persönlicher Überwachung (Beschwerde, Ziff. II. 6.).