1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 24. Mai 2024 dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab dem 1. April 2023 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 48 % und ab dem 1. Januar 2024 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 53 % zugesprochen wird. - 15 - 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem unentgeltlichen Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 3'300.00 zu bezahlen.