10. 10.1. Nach dem Dargelegten ist in Gutheissung der Beschwerde die Verfügung vom 24. Mai 2024 dahingehend abzuändern, dass der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab dem 1. April 2023 eine befristete Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 48 % und ab dem 1. Januar 2024 eine Invalidenrente basierend auf einem Invaliditätsgrad von 53 % zuzusprechen ist.