Bei der Vornahme eines 10%igen Pauschalabzugs resultiert ein Invalideneinkommen von Fr. 34'762.35 (vgl. E. 8.2.2.3. hiervor: Fr. 4'276.00 x 12 x 41.7/40 x 111.3/107.9 [mangels Vorliegens von Angaben des BfS für das Jahr 2024 zum Zeitpunkt der Verfügung 24. Mai 2024 [VB 236] ist auf die statistischen Zahlen für das Jahr 2023 abzustellen; vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_414/2017 vom 21. September 2017 E. 4.2] x 0.7 x 0.9).