8.2.2.3. Gestützt auf die LSE 2020, Total, Frauen, Kompetenzniveau 1 (vgl. E. 8.2.1. hiervor), unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung bis 2023 (vgl. Tabelle T1.2.10, "Nominallohnindex, Frauen 2011-2023" des BfS, Total, 2020 und 2023), der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für das Jahr 2023 (vgl. Tabelle T 03.02.03.01.04.01 "Betriebsübliche Arbeitszeit nach Wirtschaftsabteilungen" des BFS, Total, 2023) und der der Beschwerdeführerin noch zumutbaren Arbeitsfähigkeit von 70 % (vgl. E. 3. hiervor) ergibt sich per April 2023 ein Invalideneinkommen von Fr. 38'624.85 (Fr. 4'276.00 x 12 x 41.7/40 x 111.3/107.9 x 0.7).