8. 8.1. 8.1.1. Die Beschwerdegegnerin stellte sowohl für das Validen- als auch das Invalideneinkommen auf den erlernten Beruf der Beschwerdeführerin als Malerin ab und ermittelte für das Jahr 2023 gestützt auf die Tabelle TA1, Position 43, Kompetenzniveau 2, Frauen, der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2020 unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der bis 2022 eingetretenen Lohnentwicklung ein Valideneinkommen von Fr. 72'444.00.