Klinik K._____ vom 6. März 2019 in VB 107 S. 3, wonach sie somatische Symptome habe, wenn sie im Zug/Bus/Auto unterwegs sei), vermögen diese Ausführungen jedoch nicht vollständig zu überzeugen. Weiter beschreibt er für das Zumutbarkeitsprofil der Beschwerdeführerin eine Tätigkeit mit einem kurzen oder gar keinem Arbeitsweg (z. B. Homeoffice; VB 227.1 S. 71). Da bei der Tätigkeit als Malerin die Arbeitsorte wechseln, kann die Dauer der Anfahrt an den Arbeitsort unter Umständen lang sein und zudem ständig variieren. Das Arbeiten im Homeoffice ist dabei sodann offensichtlich nicht möglich.