7.3. 7.3.1. Dr. med. B._____ führte in seinem psychiatrischen Gutachten vom 9. Januar 2024 aus, dass die Erstausbildung der Beschwerdeführerin zur Malerin im Hinblick auf eine Verweistätigkeit als "geradezu ideal" erscheine (VB 227.1 S. 71). Nachvollzogen werden können seine Ausführungen dahingehend, als die An- und Abreise zur Arbeitsstelle in Begleitung (z. B. im Firmenbus eines Malerbetriebs) die Einschränkungen durch die Agoraphobie bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel überschaubar werden lassen (VB 227.1 S. 71).