Die Beurteilung von RAD-Arzt Dr. med. F._____ in seiner Aktennotiz vom 30. August 2024, wonach körperliche Funktionsbeeinträchtigungen, die mit objektivierbaren pathologischen Befunden verknüpft werden könnten, nicht angemeldet oder dokumentiert seien, weshalb keine somatische Erkrankung vorliege (E. 4.2.), ist somit nachvollziehbar.