6. Die Beschwerdeführerin bringt zusammengefasst vor, die Einschätzung des Gutachters Dr. med. B._____, wonach ihre frühere Tätigkeit als Malerin eine optimal angepasste Tätigkeit sei, vermöge nicht zu überzeugen (Beschwerde S. 12 ff.). Zudem sei der Einkommensvergleich nicht korrekt durchgeführt worden. Sie habe Anspruch auf eine halbe Invalidenrente (Beschwerde S. 5 und S. 14 f.).