Dr. med. D._____ führte in ihrem Bericht vom 12. Juni 2024 sodann aus, dass die Beschwerdeführerin ihre ursprünglich erlernte Tätigkeit als Malerin nicht mehr ausüben könne, da sie licht- und lärmempfindlich sei, an chronischen Migränebeschwerden leide, Panik und Angst davor habe, in verschiedenen Transportmitteln zu -5- reisen und chronische Gelenks- und Rückenschmerzen habe, die eine körperlich schwere Tätigkeit mit hohen Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit verunmöglichten (BB 4).