4. 4.1. Mit Beschwerde vom 24. Juni 2024 reichte die Beschwerdeführerin unter anderem eine Stellungnahme der Psychologin C._____ vom 19. Juni 2024 und einen Bericht von Dr. med. D._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin sowie für Physikalische Medizin und Rehabilitation, vom 12. Juni 2024 ein. Die Psychologin führte im erwähnten Bericht aus, dass die Beschwerdeführerin in ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr arbeitsfähig sei.