Vor dem Hintergrund der mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegenden Aggravation von Beschwerden sei auch rückblickend seit dem 17. Mai 2018 im Querschnitt nicht von einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von mehr als 50 % auszugehen. Eine optimal angepasste Tätigkeit mit kurzem oder gar keinem Arbeitsweg (z. B. Homeoffice) oder An- und Abreise zur Arbeitsstelle in Begleitung (z. B. im Firmenbus eines Malerbetriebs) dürften die Beschwerden durch die Agoraphobie bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel überschaubar sein.