"1. Es wird beantragt, der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und den Unterzeichneten zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu ernennen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. September 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. September 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Markus Zimmermann, Rechtsanwalt, 5401 Baden, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: