Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin wiederum Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog dabei die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, nahm Rücksprache mit dem RAD und liess die Beschwerdeführerin an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen. Nachdem das Eingliederungsverfahren aus gesundheitlichen Gründen per Ende März 2023 abgebrochen worden war, liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 9. Januar 2024). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 24. Mai 2024 ab.