1.2. Am 21. Oktober 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Depressionen und Panikattacken seit Mai 2018 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Eingliederung / Rente) der IV an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin wiederum Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog dabei die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, nahm Rücksprache mit dem RAD und liess die Beschwerdeführerin an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen.