Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog dabei die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen. Per Ende Juli 2020 schloss die Beschwerdegegnerin die berufliche Integration ab, da die Beschwerdeführerin ab dem 1. August 2020 rentenausschliessend eingegliedert gewesen sei.