1. 1.1. Die 1996 geborene Beschwerdeführerin ist gelernte Malerin und war zuletzt als Praktikantin in der Betreuung tätig. Am 3. April 2019 meldete sie sich erstmals bei der Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf eine Agoraphobie und Panikattacken seit Mai 2018 zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, zog dabei die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin an Eingliederungsmassnahmen teilnehmen.