5.3. Dr. med. B._____ legte im Weiteren dar, eine Depressivität bestehe nicht. Die Kriterien der ICD-10 für die Diagnose einer depressiven Episode seien nicht erfüllt. Der Beschwerdeführer sei während des Untersuchungsgespräches konzentriert gewesen und habe insbesondere überaus wachsam gewirkt, wenn mit dem Übersetzer etwas in deutscher Sprache besprochen worden sei. Er sei zudem mit der Zeit fähig gewesen, einen guten affektiven Rapport aufzunehmen und habe positiv auf eine affektive Zuwendung reagiert. Des Weiteren habe er keine Antidepressiva eingenommen, was ebenfalls dafür spreche, dass keine Depression vorhanden sei (VB 94 S. 14 f.).