So habe er ohne affektive Mitbeteiligung von seinen schlimmen Lebenserfahrungen reden können, habe nicht über Flashbacks berichtet und nicht an Halluzinationen gelitten, weshalb angenommen werden könne, dass die posttraumatische Belastungsstörung abgeheilt sei. In der Regel trete im Laufe der Jahre eine Remission der Störung auf, sofern keine erneuten Traumatisierungen stattfinden würden, was vorliegend nicht der Fall gewesen sei (VB 94 S. 13). Den im Rahmen der Neuanmeldung vom 23. September 2021 eingereichten medizinischen Unterlagen ist die entsprechende Diagnose nach wie vor zu entnehmen (vgl. etwa den Bericht des Psychiaters med.