3. RAD-Arzt med. pract. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, äusserte sich am 25. Mai 2023 zu den vom Beschwerdeführer im Rahmen der Neuanmeldung eingereichten medizinischen Unterlagen. Er gelangte zum Schluss, im vorliegenden Verfahren würden seit Jahren unverändert die gleichen psychiatrischen Diagnosen gestellt. Sowohl medizinisch, nicht-medizinisch wie auch juristisch hätten ausgiebige Abklärungen stattgefunden. Es sei weder hinsichtlich der propagierten Diagnosen noch bezüglich der subjektiven Klagen eine wesentliche Veränderung erkennbar. Ein neuer Sachverhalt werde nicht dokumentiert, sondern auf widrige psychosoziale Umstände verwiesen.