2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. Juli 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Tobias Figi, Rechtsanwalt, Zürich, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 16. Mai 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 230) einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers zu Recht verneint bzw. mit weiterer Verfügung vom 16. Mai 2024 (VB 231) das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Verbeiständung im Verwaltungsverfahren zu Recht abgewiesen hat.