ber 2023 um unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Verwaltungsverfahren ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. Juni 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es seien die beiden Verfügungen der Beschwerdegegnerin vom 16. Mai 2024 aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer spätestens ab dem 1. März 2022 eine ganze unbefristete IV-Rente auszurichten. 3. Eventualiter: Es sei der Beschwerdeführer psychiatrisch begutachten zu lassen.