Gestützt auf das am 9. Dezember 2015 erstattete Gutachten von Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, wies das Versicherungsgericht die gegen die Verfügung vom 9. Dezember 2013 erhobene Beschwerde mit Urteil VBE.2015.303 vom 5. April 2016 erneut ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Urteil 9C_410/2016 vom 4. August 2016 teilweise gut, hob das Urteil des Versicherungsgerichts auf und wies dieses an, weitere Abklärungen zu tätigen und im Anschluss neu zu entscheiden.