Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 4. Juni 2004 unter Hinweis auf eine psychische Störung erstmals zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügungen vom 5. Juli und 10. November 2005 wurde ihm eine ganze Rente zugesprochen. Im Rahmen eines im Jahr 2012 eingeleiteten Revisionsverfahrens wurde der Beschwerdeführer im Zeitraum vom 1. November 2012 bis 28. März 2013 observiert. In der Folge sistierte die Beschwerdegegnerin die Rente mit Verfügung vom 20. Juni 2013. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2013 hob die Beschwerdegegnerin die Rente sodann auf.