Ausweislich des Berichts von Dr. med. E._____ vom 17. Oktober 2023 gab der Beschwerdeführer im Rahmen der Anamnese an, in der Freizeit klettere er, spiele Volleyball, betreibe Bergsport und sei im Turnverein (VB 4 S. 2). Inwiefern die Feststellungen von Dr. med. E._____ in Bezug auf die vom Beschwerdeführer ausgeübten Sportarten somit "reine Spekulation" sein sollen (vgl. Beschwerde S. 9), ergeht aus der Beschwerde nicht.