letzung ausging, fehlt in dem Bericht. Damit wurde die Kausalitätsfrage nicht beantwortet, denn die Ursächlichkeit eines Unfalles muss im Einzelfall weiter begründet werden, damit in der Bezeichnung "posttraumatisch" oder wie hier "nach Unfall" nicht bloss ein zeitlicher Ablauf, sondern auch eine Kausalität anerkannt werden kann (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_856/2017 vom 2. Mai 2018 E. 5.3). Des Weiteren hielt Dr. med. B._____ fest, gemäss klinischer Erfahrung seien die Beschwerden unmittelbar nach Erleiden einer frischen strukturellen Läsion am grössten. Dies ziehe es unweigerlich nach sich, dass sofort ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werde (VB 15 S. 2).