Stellungnahmen. So wies er darauf hin, im MRI vom 17. März 2023 (vgl. VB 9 S. 2) hätten sich keine Hinweise für eine strukturelle Läsion ergeben (VB 15 S. 2). Den Akten sind diesbezüglich keine gegenteiligen medizinischen Einschätzungen zu entnehmen. Dem Bericht von Dr. med. E._____ vom 17. Oktober 2023 ist als Diagnose zwar ein traumatischer Riss des Bizepsankers (SLAP nach Unfall mit dem Snowboard im Februar 2023) zu entnehmen (VB 4 S. 2 f.). Eine Begründung, ob und allenfalls weshalb Dr. med. E._____ von einem Kausalzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der Schulterver- -7-