Eine banale Schulterprellung heile innert weniger Tage, spätestens jedoch nach sechs Wochen ab. Dr. med. B._____ verneinte sodann die Fragen, ob der Unfall mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu zusätzlichen objektivierbaren strukturellen Läsionen geführt habe und ob der Schaden, "welcher operiert werden soll", mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Unfall zurückzuführen sei (VB 15 S. 2 f.).