Umgerechnet auf ein Pensum von 100 % im Jahre 2003 ergibt sich ein Jahreseinkommen von Fr. 50'700.00 (Fr. 3'120.00 / 80 x 100 x 13). Dies entspricht auch der – mit Urteil des Bundesgerichts 8C_68/2010 vom 16. Dezember 2010 E. 4.2 bestätigten – Berechnung im Urteil VBE.2009.757 des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 8. Juli 2010, wobei sich das dort festgehaltene Valideneinkommen von Fr. 51'984.00 (E. 4.2) aufgrund der Anpassung des genannten Jahreseinkommens an die Nominallohnentwicklung auf das Jahr 2005 ergab.