Dadurch resultiere ein Jahreseinkommen von Fr. 55'619.00 statt Fr. 53'492.00. Dies sei falsch, da die Beschwerdeführerin 2 ihre angestammte Tätigkeit als Lingerie-Verkäuferin nicht mehr ausüben könne (vgl. Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 S. 6). Zusammenfassend sei bei einem Valideneinkommen von Fr. 62'219.42 und einem Invalideneinkommen von Fr. 48'142.80 (unter - 13 -