Unter Berücksichtigung der Teuerung resultiere damit ein Valideneinkommen von Fr. 62'219.42. Betreffend das Invalideneinkommen habe die Beschwerdegegnerin im Einspracheentscheid unverständlicherweise nicht auf den Totalwert TA1_tirage_skill_level der LSE, sondern auf den Totalwert Detailhandel abgestellt. Dadurch resultiere ein Jahreseinkommen von Fr. 55'619.00 statt Fr. 53'492.00. Dies sei falsch, da die Beschwerdeführerin 2 ihre angestammte Tätigkeit als Lingerie-Verkäuferin nicht mehr ausüben könne (vgl. Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 S. 6).