Somit sei nicht die Tabelle T1.93 Nominallohnindex 2003-2020, sondern es seien die Tabellen TA2.2.93 Frauen Handel 2006-2010 und TA1.2.10 2011-2021 massgebend und für jedes Jahr das jeweils bereits indexierte Vorjahreseinkommen zu indexieren. Unter Berücksichtigung der Teuerung resultiere damit ein Valideneinkommen von Fr. 62'219.42. Betreffend das Invalideneinkommen habe die Beschwerdegegnerin im Einspracheentscheid unverständlicherweise nicht auf den Totalwert TA1_tirage_skill_level der LSE, sondern auf den Totalwert Detailhandel abgestellt.